Sie erhalten ALG II? Das bedeutet nicht, dass Ihr Kind nicht an Schulaktivitäten teilnehmen könnte. Hier finden Sie neue Informationen zu Zuschussmöglichkeiten u.a. für Schulverpflegung, Fahrten, Buskosten und Lernförderung:
Zuschuss zu Klassenfahrten aus Mitteln der Elternspende
Der Elternbeirat kann für schulische Veranstaltungen wie z.B. Klassenfahrten aus Mitteln der Elternspende einen Zuschuss gewähren, wenn ansonsten die Teilnahme eines Schülers/einer Schülerin aus finanziellen Gründen nicht möglich wäre.
Informationen über Schulwegkostenfreiheit